Stationäre oder ambulante Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten

Stationäre Behandlung mit ärztlicher Einweisung des niedergelassenen Arztes (rosa Schein „Verordnung von Krankenhausbehandlung“)

ambulant nur für bestimmte, mit den Krankenkassen vereinbarte Operationen
(gelber „Überweisungsschein“)

Vorstationäre Behandlung

Diese ist nur möglich durch Vorlage eines Einweisungsscheins von einem niedergelassenen Arzt. Die stationäre Behandlung muss dann innerhalb von 5 Tagen nach Erstkonsultation beginnen. Die vorstationäre Behandlung dient auch der Feststellung durch den Klinikarzt, ob überhaupt eine vollstationäre Aufnahme erfolgen muss sowie für erforderliche Untersuchungen und den Beratungsgesprächen über die geplante Operation.

Nachstationäre Behandlung

Nach der Entlassung aus der Krankenhausbehandlung dürfen Krankenhausärzte bis zu 7 Nachbehandlungen innerhalb von 14 Tagen vornehmen. Wir stimmen uns hierzu mit den einweisenden Arzt ab.

Terminabsprache bei planbarer stationärer Behandlung

Am besten telefonisch (siehe unten) mit Klärung, ob vor der stationären Aufnahme eine vorstationäre Untersuchung erforderlich ist. Am Telefon werden Sie auch nach Ihrer Krankenkasse, Begleiterkrankungen und Medikamenteneinnahme gefragt.

Zum vereinbarten Termin

Anmeldung immer im Wartebereich der Klinik vor dem Sekretariat (Haus 1, Ebene 0).

Ausführliche Information zur Behandlung

Nach ärztlicher Untersuchung werden Sie ausführlich über die vorgeschlagene Behandlung, gegebenenfalls über die Art der Operation und des Narkoseverfahrens und auch über die Risiken informiert und beraten.

Ergänzende diagnostische Maßnahmen

Zum Beispiel Höruntersuchungen, Röntgen, Computertomografie oder MRT, Labortests, EKG, Ultraschalluntersuchungen veranlassen wir vorstationär oder am Aufnahmetag. Wenn Ihnen Ihr Arzt Befunde ausgehändigt hat, bringen Sie diese bitte mit.

Notfallbehandlung

Ambulant behandelbare Notfallpatienten wenden sich während der Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte bitte zunächst dorthin. Bei dringlichster (lebensbedrohlicher) Behandlungsnotwendigkeit (z.B. Verletzung, Blutung, Luftnot, hohes Fieber, starke Schmerzen, Fremdkörper in Luft- und Speiseröhre) ist eine Vorstellung in der Klinik jederzeit sofort möglich. Zwischen 15:30 Uhr und 07:00 Uhr melden Sie sich bitte direkt auf der HNO-Station.

Hinweise für privatversicherte Patienten

Eine ambulante Behandlung ist grundsätzlich durch jeden Klinikarzt möglich.

Beratung und Behandlung bei einem der Chefärzte immer nach telefonischer Terminabsprache:

03493 31-2801

Verfahrensweise zur stationären Aufnahme wie bei gesetzlich versicherten Patienten.
Überprüfen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen nach Ihren mitversicherten Wahlleistungen oder fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Privatpatienten mit der Wahlleistung „Chefarztbehandlung“ vereinbaren bitte unbedingt einen Termin unter:

03493 31-2801 oder 31-3160

Bei stationärer Wahlleistung „Chefarztbehandlung“ sind die Chefärzte liquidationsberechtigt.

Privatpatienten mit der Wahlleistung „Einzelzimmer“ teilen dieses bitte bei der Terminvereinbarung mit. Bitte weisen Sie auch bei den Aufnahmegesprächen nochmals auf Ihre Wahlleistungsvereinbarungen hin!

Hier nochmals das Wichtigste im Überblick:

  • Telefonische Terminvergabe für planbare stationäre Aufnahme und vorstationäre Untersuchung:
    Montag – Freitag 08:30 Uhr bis 14:45 Uhr
    03493 31-3160, gern auch Terminanfragen per Mail cm-hno@gzbiwo.de
  • Patienten zur stationären Aufnahme:
    Montag – Freitag 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr
  • Patienten zur nachstationären Sprechstunde:
    Montag – Freitag 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Samstag – Sonntag 11:00 Uhr
  • Chefarzt-Sprechstunde (privat):
    Termine nach Vereinbarung:
    Telefon 03493 31-2801
    Telefon 03493 31-3160
Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie, Plastische Operationen, Stimm- und Sprachstörungen