Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

Entsprechend den Ausführungen des Gesetzgebers soll er:

  • Versicherten und Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung Informationen liefern und eine Entscheidungshilfe sein,
  • eine Orientierungshilfe bei der Einweisung und Weiterbetreuung der Patienten insbesondere für Vertragsärzte und Krankenkassen sein und
  • eine Möglichkeit für die Krankenhäuser bieten, ihre Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen.

Konkret enthält der Qualitätsbericht Informationen zu den verschiedenen Fachabteilungen des Krankenhauses, deren Leistungsspektren und Versorgungsschwerpunkte sowie zu den häufigsten Hauptdiagnosen und durchgeführten Operationen. Des Weiteren werden Angaben zu den Mitarbeitern und deren Qualifikation sowie zum Qualitätsmanagement gemacht.

Im Internet können die Informationen aus den gesetzlichen Qualitätsberichten in der Regel über so genannte „Kliniksuchmaschinen“ gefunden werden, wo die Krankenhäuser über ihren Namen oder den Ort, und beispielsweise auch über Suchbegriffe und Schlagworte gefunden werden können. Die Suchmaschinen greifen dabei auf die Daten der Qualitätsberichte zurück.

Hier finden Sie unsere Qualitätsberichte. Bitte klicken Sie den Link an und geben im Suchfenster „Bitterfeld-Wolfen“ ein:

https://g-ba-qualitaetsberichte.de