Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
Entsprechend den Ausführungen des Gesetzgebers soll er:
Notdienst kassenärztlichen Bereitschaftsdienst | 116 117 |
Notruf (Rettungsdienst/Feuerwehr) | 112 |
Notfallaufnahme des Klinikums | 03493 31-2173 03493 31-2180 |
Giftnotruf | 0361 730 730 |
Information des Klinikums | 03493 31-0 |
Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
Entsprechend den Ausführungen des Gesetzgebers soll er:
Konkret enthält der Qualitätsbericht Informationen zu den verschiedenen Fachabteilungen des Krankenhauses, deren Leistungsspektren und Versorgungsschwerpunkte sowie zu den häufigsten Hauptdiagnosen und durchgeführten Operationen. Des Weiteren werden Angaben zu den Mitarbeitern und deren Qualifikation sowie zum Qualitätsmanagement gemacht.
Im Internet können die Informationen aus den gesetzlichen Qualitätsberichten in der Regel über so genannte „Kliniksuchmaschinen“ gefunden werden, wo die Krankenhäuser über ihren Namen oder den Ort, und beispielsweise auch über Suchbegriffe und Schlagworte gefunden werden können. Die Suchmaschinen greifen dabei auf die Daten der Qualitätsberichte zurück.
Hier finden Sie unsere Qualitätsberichte. Bitte klicken Sie den Link an und geben im Suchfenster „Bitterfeld-Wolfen“ ein: