Allgemeines/Presseinformationen

Gelockerte Regeln im Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen

Angesichts des abnehmenden Corona-Infektionsgeschehens wird das bisher geltende Besuchsverbot im Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gelockert. „Ab 7. Juni 2021 darf jeder Patient einen festen Besucher nennen und diesen dann auch unter klaren Bedingungen empfangen“, informiert Dr. Volker Baumgarten.

Festen Besucher bei Aufnahmegespräch benennen

Der Ärztliche Direktor weiß, welche Erleichterung mit dieser Nachricht verbunden ist: „Es fiel uns sehr schwer, Besucher mehrere Monate lang vom Klinikum fernzuhalten. Wir danken deshalb ausdrücklich für das Verständnis aller Patienten und Angehörigen.“ Die nun geltende Besuchsregelung ermöglicht zunächst eine vorsichtige Öffnung. Für die Patienten wird sie nach einer entbehrungsreichen Zeit dennoch ein großer Schritt in Richtung Normalität sein. Folgende Bedingungen sind zu beachten:

  • Jeder Patient kann einen festen Besucher im Aufnahmegespräch benennen.
  • Diese namentlich bekannte Person darf den Patienten maximal eine Stunde pro Tag im Patientenzimmer besuchen. Wichtig ist, dass sich immer nur ein Besucher in einem Patientenzimmer aufhält. Um diese Limitierung planen zu können, wird eine Telefon-Hotline geschaltet. Unter 03493 31-3412 können Besucher täglich von 8:00 bis 14:00 Uhr ihre Besuchszeit abstimmen.
  • Die geplanten Besuche können täglich nur im Zeitraum von 15:00 bis 20:00 Uhr stattfinden. Besucher müssen beim Betreten des Gesundheitszentrums dem Wachschutzpersonal das Ergebnis eines qualifizierten Antigen-Schnell- oder PCR-Testes vorlegen, das höchstens 24 Stunden alt ist. Komplett Geimpfte oder Genesene (bis maximal sechs Monate nach überstandener Infektion) haben einen schriftlichen Nachweis vorzulegen. Für Genesene bedeutet das die Erbringung eines positiven PCR-Testergebnisses, das nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Geimpfte Personen zeigen den Impfausweis vor.

Registrierung und Maskenpflicht gelten weiter

Auch wenn Besucher wieder willkommen sind, bleiben die inzwischen von allen gut praktizierten Corona-Regeln im gesamten Gesundheitszentrum bestehen:

  • Jeder Besucher füllt den Fragebogen beim Betreten des Klinikums aus.
  • Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, zum Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zueinander und zur stetigen Händedesinfektion.

Die für SARS-CoV-2-Patienten geschaffene Isolierstation wird weiterhin vorgehalten. Dort werden Verdachtsfälle sowie nachge-wiesen an Corona erkrankte Patienten ärztlich und pflegerisch versorgt. Hier sind keine Besuche gestattet. „Aber auf dieser Station hatten wir jetzt mehrere Tage in Folge keine Patienten mehr. Das gibt Hoffnung“, berichtet Dr. Baumgarten.

Über die gelockerten Besuchsregeln informieren Hinweisschilder im gesamten Gesundheitszentrum insbesondere jeweils vor den Zugängen zu den Stationen.