Allgemeines/Presseinformationen

Gemäß der 6. Landesverordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden die Besuchsrechte in Kliniken etwas gelockert. Es gilt ab 29. Mai 2020 auch im Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen kein absolutes Besuchsverbot mehr. Aber die Besuche am Kranken-bett bleiben limitiert, werden registriert und finden unter Einhaltung der Hygieneregeln von einem Mindestabstand von 1,5 Metern sowie dem Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen statt.

Registrierung und Maskenpflicht

Jeder Patient darf täglich maximal einen Besucher für je eine Stunde empfangen. Kinder unter 16 Jahren und Personen mit Atemwegserkrankungen sind als Besucher weiterhin nicht zugelassen. Die Besuche haben möglichst im Zeitfenster zwischen 14:00 und 18:00 Uhr stattzufinden.

„Alle Besucher werden namentlich auf den Stationen erfasst, um im Fall des Falles Infektionsketten nachvollziehen zu können. Demzufolge haben sich Besucher bei den diensthabenden Pflegekräften auf der jeweiligen Station zu melden, bevor sie das Patientenzimmer betreten“, mahnt Dr. med. Hans-Joachim Kluger. Als Ärztlicher Direktor verantwortet er auch die Hygienekonzepte im Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen. Um dem Datenschutz zu genügen, wird keine Liste auf den Stationen geführt. Stattdessen kommen die Daten der Gäste zur Dokumentation in die individuelle Akte des besuchten Patienten.

„Der Zugang und die Wegeführung im Krankenhaus sind weiterhin streng geregelt. Auch muss jeder vor Ort eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen“, informiert Dr. Kluger.
Die eigens für SARS-CoV-2-Patienten geschaffene Isolierstation bleibt bestehen. Dort werden Verdachtsfälle sowie nachgewiesen an Corona erkrankte Patienten ärztlich und pflegerisch versorgt. Hier sind keine Besuche gestattet.

Die ab 29. Mai 2020 gültigen neuen Besuchsregelungen treffen ebenso für die Kinderklinik und die geriatrische Station der Medizinischen Klinik III des Zentrums für Innere Medizin zu.
Wann die beiden zum Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gehörenden Tageskliniken für Geriatrie und Psychiatrie wieder öffnen, darüber wird im Einzelfall und in Abstimmung mit den chefärztlichen Leitern entschieden. Die seit 14. April 2020 geschaltete psychosoziale Krisentelefon-Hotline 03494 7999-25 bleibt geschaltet (dienstags und donnerstags von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr).

Im Bereich der Physiotherapie dürfen Einzeltherapien im Bewegungsbad wieder stattfinden. Gruppenangebote wie Babyschwimmkurse gibt es dagegen weiterhin nicht. Zudem müssen Besucher akzeptieren, dass die Cafeteria in der Glashalle den Betrieb noch nicht wiederaufnehmen darf.

Über die neuen Regeln für Besucher informieren Hinweisschilder im gesamten Krankenhaus insbesondere jeweils vor den Zugängen zu den Stationen.

„Es wird etwas leichter, die im Krankenhaus liegenden Angehörigen oder Bekannten wieder zu besuchen. Aber alle müssen sich weiterhin mit Einschränkungen arrangieren“, sagt Geschäftsführer Norman Schaaf. Insofern sollten Kontakte per Telefon und über soziale Medien zusätzlich genutzt werden.

Für die Bewohner der zur Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH gehören-den Seniorenwohngemeinschaft „BelcantoHaus“ gelten bereits seit 11. Mai gelockerte Besuchsregeln. Hier kann eine registrierte Person (älter als 16 Jahre) pro Tag für eine Stunde einen Bewohner in dessen Zimmer besuchen. Bedingung ist auch hier die Einhaltung eines konsequenten Hygienekonzeptes.