„Wir müssen leider zum Schutz der uns anvertrauten Patienten und unserer Mitarbeitenden wieder ein Besuchsverbot im Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen verhängen“, informiert der Ärztliche Direktor Dr. Volker Baumgarten. Ab Mittwoch, den 10. November 2021 gilt die Sperre für unbestimmte Zeit. „Angesichts der stei-genden Anzahl von Corona-Patienten und der insgesamt starken Belegung im Haus bleibt uns keine andere Alternative“, bestätigt ebenso Geschäftsführer Dr. René Rottleb. Momentan werden im Gesundheitszentrum 18 an SARS-CoV-2 er-krankte Patienten versorgt, einer davon liegt auf der Intensivstation. „Da in den nächsten Wochen mit einer Zunahme der Corona-Patienten gerechnet wird, müssen wir jetzt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um als Krankenhaus arbeitsfähig zu bleiben. Das sehen wir als medizinischen und auch als sozialen Auftrag“, erklärt der Geschäftsführer.
Ausnahmen für Kinder und Schwerstkranke
Da kranken Kindern und schwersterkrankten Patienten ein Besuchsverbot nicht zumutbar ist, soll es in diesen Fällen individuelle Ausnahmeregelungen nach Absprache mit dem jeweils zuständigen Stationsarzt geben. Stimmt der Stationsarzt einem Besuch zu, gilt die 3G-Regel. Das heißt, wer nicht genesen oder geimpft ist, muss einen tagesaktuellen Negativtest (nicht älter als 24 Stunden) mitbringen. Zudem wird darauf geachtet, dass im gesamten Haus die Hygieneregeln eingehalten werden. Dazu gehört das verbindliche Tragen einer FFP-2-Maske. Über die Einhaltung aller ab 10. November 2021 geltenden Regeln wacht beauftragtes Sicherheitspersonal. „Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen und hoffen auf Akzeptanz der Regeln“, appellieren Dr. Baumgarten und Dr. Rottleb.
In der Senioreneinrichtung BelcantoHaus in Wolfen kommt weiterhin die 3G-Regel zur Anwendung.