Die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie machen es möglich: Ab Samstag, 9. April 2022 sind wieder Besucher im Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen zugelassen. „Nach vielen Wochen des Besuchsverbots freuen wir uns nun vor allem für unsere Patientinnen und Patienten, dass sie von ihren Liebsten endlich wieder Besuch empfangen dürfen“, sagt der Ärztliche Direktor des Gesundheitszentrums, Dr. med. Volker Baumgarten. Seit dem 10. November 2021 galt aufgrund der angespannten Corona-Situation im Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen ein Besuchsverbot, das nur in bestimmten Härtefällen eine Ausnahme zuließ. Gleichzeitig betont Dr. Baumgarten, dass trotz der Lockerungen nach wie vor auf bestimmte Richtlinien streng geachtet werden muss, um Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeitenden vor einer Infektion zu schützen.

Die neuen Besucherregeln auf einen Blick:

  • Beim Betreten des Klinikums müssen sich Besucher*innen beim Empfang melden.
  • Besucherinnen und Besucher (ab dem 18. Lebensjahr) müssen ihren Impf- bzw. Genesenenstatus nachweisen. Alternativ muss ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltest vorgelegt werden. (Achtung: Es besteht für Besucher*innen keine Testmöglichkeit im Klinikum!)
  • Im gesamten Klinikum ist das Tragen einer FFP2 Maske verpflichtend.
  • Besuche sind in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr möglich.
  • In den Patientenzimmern ist maximal eine Besucher*in pro Patient*in gestattet.
  • Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
  • Soweit es möglich ist, werden Besucher*innen und Patient*innen gebeten, die Außenbereiche zu nutzen.

„Wir sind sehr froh, dass wir bestimmte Einschränkungen der vergangenen Monate zum Wohle unserer Patient*innen nun lockern können. Nicht zuletzt unterstützt es ja auch den Genesungsprozess, wenn unsere Patient*innen regelmäßig Kontakt zu ihren Angehörigen haben dürfen“, ergänzt Dr. René Rottleb, Geschäftsführer der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH.