Wie die Rachenmandel gehören auch die beiden Gaumenmandeln (Tonsilla palatina) zum sogenannten „Waldeyer’schen Rachenring“ des lymphatischen Gewebes.

Entwicklungsbedingt vergrößern sich beide Gaumenmandeln zwischen dem 4. und 10. Lebensjahr und werden dann im Erwachsenenalter wieder relativ klein. Wenn die Mandeln aufgrund extremer Größe zum Schluck- und Atemhindernis werden, sonst aber keine Entzündungszeichen aufweisen, kann man sie zum Beispiel mit dem LASER verkleinern (Tonsillotomie).

Häufiger besteht aber infolge einer chronischen Entzündung (chronische Tonsillitis) eine Indikation zur kompletten Entfernung der Gaumenmandeln. Diese wird empfohlen, wenn es jährlich zu mehr als 2 eitrigen Entzündungen (Angina) mit hohem Fieber und Krankheitsgefühl gekommen ist. Die eine Angina verursachenden Bakterien (Streptokokken) können auch eine Herzinnenhautentzündung, chronische Nierenentzündung und Gelenkrheuma verursachen, so dass bei Auftreten dieser Erkrankungen oder bei geplanter Nieren- oder Herztransplantation die Indikation zur Mandelentfernung schon bei entsprechendem klinischen Befund besteht. Typische Zeichen einer chronischen Mandelentzündung sind eher kleine bis mittelgroße, derbe, vernarbte Mandeln, aus denen sich bei Druck mit dem Spatel weißliches abgestorbenes Gewebe entleert (Exprimat). Auch permanenter störender Mundgeruch (Fötor ex ore) kann seine Ursache in einer chronischen Tonsillitis haben und dann durch Mandelentfernung behoben werden.

Hat sich im Rahmen einer Angina Eiter im Gewebe um oder hinter der Mandel angesammelt und einen Peritonsillarabszess oder Retropharyngealabszess gebildet, empfehlen wir ebenfalls die sofortige Entfernung der Gaumenmandeln, noch im akuten Krankheitsstadium, da damit auch der Abszess entleert wird (Abszesstonsillektomie). Alternativ kann der Abszess auch zunächst nur eröffnet werden, allerdings sollte dann ca. 4-6 Wochen später trotzdem eine Mandelentfernung erfolgen (Intervalltonsillektomie), weil die verbleibende Vernarbung der Gaumenmandeln zu weiteren Abszessen führt und die Funktion der Gaumenmandeln ohnehin beeinträchtigt ist.

Bei einer durch Viren verursachten Angina im Rahmen des „Pfeifer’schen Drüsenfiebers“ (infektiöse Mononukleose) kann die Entfernung der Mandeln erforderlich werden, wenn die Mandeln aufgrund rascher Schwellung zu Luft- und Schluckstörungen führen oder die fieberhafte Angina über längere Zeit fortbesteht.

Die Entfernung der Gaumenmandeln erfolgt heute fast ausnahmslos in Vollnarkose, kann aber auf Wunsch auch in örtlicher Betäubung vorgenommen werden. Das lymphatische Mandelgewebe ist mit einer Bindegewebskapsel umhüllt und an dieser Kapsel werden die Mandeln mit chirurgischen Instrumenten zwischen den muskulären vorderen und hinteren Gaumenbögen herausgelöst. Die Blutstillung erfolgt dann durch Tupferdruck und zusätzliche „Verschweißung“ der Blutgefäße mit einer bipolaren Pinzette mit Hochfrequenzstrom oder Umstechungen mit chirurgischem Nahtmaterial.

Die Verwendung eines LASERS zur Mandelentfernung hat nach unseren Erfahrungen nur bei bösartigen Tumoren, die auch an den Mandeln auftreten können, Vorteile.

Das Wundbett zwischen den Gaumenbögen bleibt offen, da das für Sprech- und Schluckfunktion von Vorteil ist. Hier bildet sich durch Blutgerinnung in den nächsten Stunden ein weißer Belag (Fibrin), ein Wundschorf. Dieser wird nach einigen Tagen wieder abgelöst. Dabei können sich zunächst verschlossene Blutgefäße wieder öffnen und es resultiert eine sogenannte Ablöseblutung. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits entlassen sein, suchen Sie dringend die nächste medizinische Einrichtung auf oder alarmieren Sie den Notarzt (Tel. 112). Die Blutung ist meist problemlos zu beherrschen, es kann aber bereits innerhalb weniger Minuten zu größeren Blutverlusten kommen, so das Eile geboten ist. Absolut sichere Maßnahmen zur Vermeidung der Ablöseblutung gibt es nicht, Sie sollten aber bis zur die unten stehenden Hinweise beachten. Genaue Verhaltenhinweise erhalten Sie während Ihrer stationären Behandlung.

Die Gaumenmandelentfernung erfolgt aufgrund der Blutungsgefahr immer stationär, wir empfehlen einen Aufenthalt bis zum 5. Tag nach der Operation bei uns.

Wir können im Krankenhaus immer eine wirksame Schmerzbehandlung vornehmen (die Schmerzempfindung ist von Patient zu Patient sehr unterschiedlich) und Sie pflegerisch betreuen, insbesondere hinsichtlich der Nahrungsaufnahme.

Je nach Berufsbild ist mit einer Arbeitsunfähigkeit von 2-3 Wochen zu rechnen.

Verhaltensempfehlungen nach der Entlassung bis zur vollständigen Abheilung:

  • Weiterhin keine stark gewürzten oder säurehaltigen Speisen oder Getränke wie saures Obst, Obstsäfte (enthalten Obstsäure), keine kohlensäurehaltigen Getränke. Empfehlung: Milch, Pfefferminz-, Kamillen- oder Fencheltee, stilles Wasser
  • Keine Einnahme von Schmerztabletten mit dem Wirkstoff Acetylsalizylsäure (ASS, Aspirin), da diese die Blutgerinnung hemmen
  • Keine stärkere körperliche Anstrengung, kein schweres Heben, tiefes Bücken oder Pressen, keine sportlichen Aktivitäten
  • Keine heißen Bäder, keine Sauna, keine Sonnenbäder. Zur Körperhygiene Duschen mit körperwarmen Wasser möglichst stehend
  • Mundhygiene noch 2 Tage nach Entlassung mit Spülungen (Wasser, evl. Mit Kamille), dann weiche Zahnbürste und milde Zahnpasta. Zähneputzen mit äußerster Vorsicht! Kein Mundwasser.
  • Auch Erwachsene sollten unter Aufsicht einer Hilfsperson sein oder zumindest telefonieren können. Bei auftretenden Blutungen unverzüglich in die nächste HNO-Klinik fahren lassen (nicht selbst fahren oder laufen), evl. Notarzt verständigen (Tel. 112)