Allgemeines/Presseinformationen

„Wir müssen diese Entscheidung schweren Herzens treffen. Aber zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter ist die Eindämmung einer möglichen Infektionsgefahr mit Sars-CoV-2 das oberste Ziel und deshalb verhängen wir ab 30. Oktober 2020 wieder ein komplettes Besuchsverbot“, informiert Norman Schaaf. Der Geschäftsführer der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH weiß, dass ein Stopp des Besucherverkehrs einen harten Einschnitt für alle Patienten und deren Angehörige bedeutet. Angesichts der weiterhin ansteigenden Infektionszahlen im Land ist diese Maßnahme jedoch alternativlos. „Auch wenn die Stadt Bitterfeld-Wolfen noch keine hohe Inzidenz aufweist, ist doch unser Klinikum eine Kontaktstelle für viele Angehörige aus umliegenden Risikogebieten.“

Somit werden ab 30. Oktober 2020 wieder Hinweisschilder an den Eingängen und im Außenbereich auf das geltende Besuchsverbot aufmerksam machen. Wer trotzdem auf den Besucherparkplatz fährt, kann innerhalb von zehn Minuten kostenlos die Schrankenanlage zur Ausfahrt passieren.

Regelversorgung läuft weiter

Am Eingang des Gesundheitszentrums wird Wachschutzpersonal dafür sorgen, dass nur Zutrittsberechtigte Einlass erhalten. Zutritt wird nur folgenden Personen gewährt:
– Patienten der Ambulanzen und der Physiotherapie mit Termin
– Patienten der Praxen des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) mit Termin
– Patienten mit Einweisungsschein zur medizinischen Behandlung
– Notfallpatienten
– externes Fachpersonal (Techniker, Lieferanten usw.)

Das Wachschutzpersonal erhält tagesaktuelle Listen der bestellten Patienten und der erwarteten externen Gäste für den Abgleich bei der Einlasskontrolle. Auch die zutrittsberechtigten Personen müssen einen Fragebogen zur eventuell notwendig werdenden Kontaktnachverfolgung ausfüllen. Um Wartezeit vor Ort zu sparen, kann der Fragebogen bereits im Vorfeld im Internet heruntergeladen werden: https://www.gzbiwo.de/patienten-und-besucher/

Personen in gesundheitlicher Notlage und einbestellten Patienten wird geraten, sich stets in ärztliche Behandlung zu begeben. Sie gefährden sonst ihre Gesundheit durch Überängstlichkeit oder falsche Rücksichtnahme.

Das Besuchsverbot im Gesundheitszentrum gilt auf unbestimmte Zeit. Besuche von stationär aufgenommenen Kindern und von Palliativpatienten werden separat ermöglicht. Dazu ist eine telefonische Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Klinik/Station erforderlich. Ebenso wird verfahren, wenn dringende Arztgespräche geführt werden müssen.

Da ein Besuchsverbot für die Patienten schwer zu ertragen ist, werden die Angehörigen gebeten, alle Möglichkeiten der modernen Kommunikation (Telefon, Mail, WhatsApp usw.) zu nutzen.

Auch in der Seniorenpflegeeinrichtung „BelcantoHaus“ in Wolfen muss der Besuchsverkehr eingeschränkt werden. Hierzu wird zeitnah eine gesonderte Regelung erarbeitet und eine Information aller Angehörigen erfolgen, verspricht Norman Schaaf.

Patienten der Abstrichstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, die auf dem Besucherparkplatz des Gesundheitszentrums stationiert ist, erhalten nach erfolgtem Abstrich direkt vor Ort ein Ausfahrtticket. Das Betreten des Klinikums durch diese Patientengruppe ist somit nicht mehr notwendig.

Der Betrieb der Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Wolfen läuft weiter. Vorgespräche werden aktuell telefonisch angeboten und die Aufnahme von Patienten erfolgt in kleinen Gruppen unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln.