Allgemeines/Presseinformationen

Patienten dürfen nur von Genesenen, Geimpften oder Getesteten unter Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregeln besucht werden. „Die 3G-Regel gilt fort, al-lerdings verändern sich ab 11. Oktober 2021 die Testmöglichkeiten“, informiert der Ärztliche Direktor, Dr. med. Volker Baumgarten. Das RettMedic-Testzentrum bietet seine Dienstleistungen dann an folgenden Standorten und zu folgenden Öffnungszeiten an:

Städtisches Kulturhaus, Puschkinstraße 3, 06766 Wolfen
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 16:00 Uhr

Gesundheitszentrum Bitterfeld (Teststelle auf Parkplatz), Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 2, 06749 Bitterfeld
Freitag bis Sonntag: 9:00 – 17:00 Uhr

Ohne vorherige Terminvereinbarung werden an diesen Standorten Corona- Schnelltests und PCR-Tests auf Selbstzahlerbasis (Barzahlung) angeboten. Kostenfreie Tests erhalten nur noch Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren, Personen mit medizinischem Nachweis des individuellen Impfausschlusses sowie Schwangere und aktuell in Quarantäne befindliche Personen, die diese beenden wollen.

Das negative Testergebnis für Besucher von Patienten im Gesundheitszentrum darf nicht älter sein als 24 Stunden. Unverändert bleibt, dass ein Besucher pro Patient für eine Stunde im Zeitraum von 15:00 bis 20:00 Uhr gestattet wird. Ausnahmeregeln nach Rücksprache mit den jeweiligen Stationen gelten weiterhin in der Kinderklinik sowie für Schwersterkrankte und Palliativpatienten. Zudem müssen sich alle Besucher beim Betreten des Hauses wie gehabt registrieren. „Das geht klassisch an der Information durch Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens oder viel bequemer digital mittels der Corona-Warn-App“, sagt Geschäftsführer Dr. René Rottleb.