Seit dem 1. September 2016 bietet die Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH Stipendien für Medizinstudenten an.

Ziel soll es sein, durch die Förderung von qualifizierten Nachwuchskräften die medizinischen Leistungen in unserem Haus und durch unser Klinikum in der Region weiterhin sicherzustellen.

Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich für das Klinik-Stipendium der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH.

Stipendium

Voraussetzungen zur Beteiligung an der Stipendienvergabe:

externe Bewerber:

  • Sie sind als Studierende oder Studierender der Humanmedizin an einer staatlichen Universität in einem EU-Mitgliedsstaat eingeschrieben?
  • Sie sind Studierende oder Studierender im dritten bis einschließlich sechsten Studienjahr?
  • Sie sind bereit, Ihre fachliche und persönliche Eignung vor einer Auswahlkommission nachzuweisen?
  • Sie sind bereit, als Absolventin oder Absolvent der Medizin eine Tätigkeit als Assistenzärztin oder Assistenzarzt in der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH aufzunehmen?

interne Bewerber:

  • Sie sind Mitarbeiter/-in der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH und beabsichtigen, sich für ein Studium der Humanmedizin an einer staatlichen Universität in Deutschland einzuschreiben?
  • Sie sind bereit, Ihre fachliche und persönliche Eignung vor einer Auswahlkommission nachzuweisen?
  • Sie sind bereit, als Absolventin oder Absolvent der Medizin eine Tätigkeit als Assistenzärztin oder Assistenzarzt in der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH aufzunehmen?

Gestaltung des Stipendiums:

  • Die Höhe des Stipendiums beträgt ab Vertragsbeginn bis zum Ende der Regelstudienzeit monatlich 450 Euro.
  • Wir bieten Ihnen einen Praktikumsplatz an und tragen dafür Sorge, dass Ihnen während der Praktikumszeit in Ergänzung zum Studienplan der Universität/Hochschule die selbständige berufliche Handlungsfähigkeit und die praktischen Kenntnisse vermittelt werden, die die Prüfungsordnung der Hochschule zur Erreichung des Studienziels fordert.
  • Sofern wir die betrieblichen Voraussetzungen (gemäß § 4 Ä̈ApprO) erfüllen und die ausbildende Hochschule zustimmt, sind die für das Studium notwendigen praktischen Ausbildungen (u. a. das Praktische Jahr gemäß § 1 (2) Nr. 1, der Krankenpflegedienst gemäß § 1 (2) Nr. 4 und mindestens zwei Abschnitte der Famulatur gemäß § 1 (2) Nr. 5 ÄApprO 2002) an der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH zu absolvieren.
  • Im Anschluss des Förderzeitraums folgt der Ausbildungszeitraum gemäß der Weiterbildungsordnungen des jeweiligen Fachgebietes zwischen 60 und 72 Monaten in der Tätigkeit als Ausbildungsassistentin oder Ausbildungsassistent. Wir bieten Ihnen eine Festanstellung (Vollzeitstelle) an der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH als Ärztin bzw. Arzt in Weiterbildung an.

Interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für das Klinik-Stipendium der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH an nachfolgende Adresse:

Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH
Abteilung Personal
Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 2
06749 Bitterfeld-Wolfen
E-Mail: personal@gzbiwo.de

Den Unterlagen sollten neben einem Motivationsschreiben, einem vollständigen Lebenslauf in tabellarischer Form sowie allen für die Bewerbung relevanten Nachweisen (Urkunden/Zeugnisse) bei externen Bewerbern auch

  • eine Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung zum Medizinstudium,
  • ein lückenloser zeitlicher Überblick über den bisherigen Verlauf des Medizinstudiums sowie
  • eine beglaubigte Kopie über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄApprO

beiliegen.

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick
Stipendium 2016

Wir würden uns freuen, Sie in einem persönlichen Gespräch in unserer Auswahlkommission kennenzulernen!

Sollten Sie Fragen zum Stipendium haben, dann steht Ihnen als Ansprechpartnerin unsere Leiterin der Abteilung Personal, Frau Kluge, unter Tel.: 03493 31-3501, gern zur Verfügung.

Der guten Form halber möchten wir noch darauf hinweisen, dass es sich bei dem Klinik-Stipendium der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH um eine freiwillige Leistung handelt. Für die Bewerber ergeben sich keinerlei Ansprüche; insbesondere betrifft dies auch Kostenerstattungen im Rahmen des Bewerberverfahrens.

Im Zuge der Bewilligung eines Stipendiums wird ein Studienfördervertrag zwischen der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH und dem Stipendiaten geschlossen.