Die häufigsten in unserer Klinik vorgenommenen plastischen Operationen sind die Korrektur abstehender Ohrmuscheln, die Nasenkorrektur und die Deckung von Defekten nach Entfernung von Hauttumoren.

Ohrmuschelkorrektur

Die Kosten für diesen Eingriff werden bei Kindern in der Regel von der Krankenkasse übernommen, besonders, wenn mit Hänselein zu rechnen ist, die das Selbstwertgefühl der Kinder beeinträch-tigen. Deshalb sollte der Eingriff auch im 6. Lebensjahr vor der Einschulung erfolgen. Wir empfehlen grundsätzlich eine Anfrage bei der Kasse, die meist eine Vorstellung bei ihrem Medizinischen Dienst veranlasst.

Bei Erwachsenen müssen die Kosten fast immer selbst getragen werden.
Die Ohrmuschelkorrektur ist prinzipiell ambulant und in örtlicher Betäubung ausführbar, allerdings beträgt die Operationsdauer für beide Ohren 1,5 bis 2 Stunden, so dass bereits deshalb eine Vollnarkose sinnvoll sein kann. Nach der Operation treten mäßige Schmerzen, auch durch den Verband auf, selten gibt es Nachblutungen. Eine stationäre Nachbetreuung für ein bis zwei Tage ist besonders dann zu empfehlen, wenn der Wohnort weiter entfernt von unserem Klinikum ist.

Es gibt zahlreiche Operationsmethoden. Wir bevorzugen eine Freilegung und Formung des Ohr-muschelknorpels ohne Einbringung von Fadenmaterial zum Dauerverbleib und erzielen hiermit sehr schöne Ergebnisse. Der Verband und die Hautfäden werden nach einer Woche entfernt, dann sollten mindestens nachts noch Ohrenklappen für eine weitere Woche getragen werden.

Die Kosten werden von der Krankenkasse nur übernommen, wenn die Veränderung an der äußeren Nasenformen zu Funktionsminderungen (behinderte Nasenatmung) führt. Die alleinige Abtragung eines Nasenhöckers ist ein kosmetischer Eingriff und muss selbst bezahlt werden. Wir beraten Sie gern und erstellen auch einen Kostenvoranschlag nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte bei privatversicheten Patienten) oder nach DRG (pauschalierte Abrechnung eines Krankenhauses).

Die Operation wird in Vollnarkose durchgeführt, da der Knochen des Nasenbeins mit feinen Meißeln zerteilt wird. Oft muß gleichzeitig eine Nasenscheidewandkorrektur erfolgen (siehe dort).

Nach einer äußeren Nasenkorrektur wird für 10 Tage ein Nasengips aufgebracht. Das Innere der Nase wird tamponiert. Der stationäre Aufenthalt beträgt 5-10 Tage.

Defektdeckung an der Haut

Gutartige Hauttumore können relativ knapp umschnitten werden, bei bösartigen Tumoren muss dagegen ein größerer Sicherheitsabstand zur gesunden Haut gewahrt sein, so dass hier Defekte entstehen die man nicht mehr mit einfacher Naht der Wundränder verschließen kann. Je nach Lage und Größe des Hautdefektes wird die Haut der Umgebung in den Defekt verschoben oder rotiert. Ebenso können freie Hauttransplantationen mit Spalthaut, Vollhaut oder auch mit Knorpelanteilen (z.B. an der Ohrmuschel) vorgenommen werden. Wir werden mit Ihnen ein ausführliches Beratungs-gespräch führen.